§ 1 GRUNDSATZ

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 BESCHLÜSSE

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde, also ab 01.01.2024. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 BEITRÄGE

Klasse Mitgliedsform Beitragshöhe
01 Jugendliche bis 18 Jahre € 20,--
02 Erwachsene über 18 Jahre € 40,--
03 Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 27 Jahre) € 20,--
04 ruhende Mitgliedschaft € 15,--
05 Ehrenmitglieder frei

1. Ermäßigten Beitragsformen der Beitragsklassen 03 und 04 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.

3. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für den Landessportbund Sachsen e.V., was unter anderem eine Sportversicherung einschließt.

4. Die Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

5. Bei schriftlichen Mahnungen werden Mahngebühren von € 5,00 pro Mahnung erhoben.

6. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

7. Der Vereinsaustritt kann nur mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.

§ 4 AUFNAHMEGEBÜHR, UMLAGEN

1. In den Beitragsgruppen 01-04 wird eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahresbeitrags der jeweiligen Beitragsgruppe erhoben

2. Derzeit wird keine Umlage erhoben.

§ 5 VEREINSKONTO

Kontoinhaber: VC Freizeitblocker Radebeul e.V.
Bank: Sparkasse Meißen
IBAN: DE16 8505 5000 0500 1517 76
BIC: SOLADES1MEI

 

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

Radebeul, den 14. Dezember 2023